Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Anlagen, die mit erneuerbaren Energien Strom erzeugen, an ihr Netz anzuschließen, den Strom abzunehmen und mit bestimmten Sätzen zu vergüten.
Betreiber von Solarstromanlagen erhalten eine Vergütung in folgender Höhe: